Ich bin ein Sachverständigenbüro, spezialisiert auf die fundierte Bewertung von Immobilien. Mein Leistungsspektrum umfasst Kurzgutachten, detaillierte Vollgutachten gemäß §194 BauGB und Restnutzungsdauergutachten.
Ich biete Ihnen präzise und verlässliche Analysen, um Ihnen in allen Fragen rund um Immobilien mit Fachkompetenz zur Seite zu stehen.
Meine umfangreiche Ausbildung und die strengen Prüfungsanforderungen sorgen dafür, dass Sie die höchste Qualität in der Bewertung Ihrer Immobilie erhalten. Hier steht nicht nur ein Titel, sondern fundiertes Wissen und Erfahrung dahinter.
Egal, wie sich der Markt entwickelt, Sie können in jedem Schritt des Prozesses auf eine objektive, fundierte Bewertung vertrauen. Keine Markt-Trends oder ungenauen Schätzungen – nur präzise und verlässliche Ergebnisse.
Mein Handeln steht unter der Aufsicht der Bestellungsbehörde, was zusätzliche Sicherheit und Vertrauen für Sie bedeutet. Von der ersten Beratung bis zur finalen Bewertung – Sie sind stets in besten Händen.
Vertrauen Sie auf Exzellenz in der Immobilienbewertung!
In einer Welt, in der Titel oft unzureichend geprüft werden, ist es wichtig, sich auf Qualität und Transparenz verlassen zu können. Ich bin stolz darauf, als sachverständiger Gutachter eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zu führen – ein Zeichen für herausragende Qualifikation und Fachkompetenz, das nur den Besten unter uns verliehen wird.
Lassen Sie uns gemeinsam die Wertigkeit Ihrer Immobilie ermitteln und damit finanzielle Klarheit schaffen. Kontaktieren Sie mich heute für eine unverbindliche Erstberatung!
Was ist der Unterschied zwischen einem zertifizierten Sachverständigen und einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?
Die Zertifizierung und die öffentliche Bestellung sowie Vereidigung des Sachverständigen sind gleichwertig. Diese Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 17024 ist seit 2017 auch gerichtlich untermauert (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).
Beide Bezeichnungen sind geschützte Begriffe und dürfen nur von Sachverständigen verwendet werden, die ihre besondere Fachkunde gegenüber Prüfungsstellen nachgewiesen haben und dies kontinuierlich tun.
Möchten Sie eine fundierte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie, ohne sich durch umfangreiche rechtliche Formalitäten kämpfen zu müssen? Das Kurzgutachten ist hierfür die perfekte Lösung! Es bietet Ihnen eine präzise Wertermittlung Ihrer Immobilie in einem kompakten, gut strukturierten Format – ideal für alle, die schnell Klarheit benötigen.
Warum ein Kurzgutachten?
– Effizienz: Mit einer Bearbeitungszeit von nur 2-4 Wochen nach Vorlage aller Unterlagen sind Sie im Handumdrehen informiert. Perfekt für schnelle Entscheidungen oder bevorstehende Verkäufe.
– Klarheit: Auf 20-40 Seiten erhalten Sie eine übersichtliche und verständliche Darstellung des Immobilienwerts, ohne unwichtige rechtliche Details.
– Vertraulichkeit: Ihr Gutachten wird Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt, sodass Sie jederzeit und überall darauf zugreifen können. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine gebundene Version für Ihre Unterlagen.
Was beinhaltet das Kurzgutachten?
Während Ihr Kurzgutachten eine umfassende Einschätzung des Immobilienwerts liefert, müssen Sie beachten, dass es keine rechtliche Bindung für Dritte bietet, wie Gerichte oder Finanzämter. Bitte ziehen Sie ein vollständiges Verkehrswertgutachten in Erwägung, wenn Sie rechtliche Sicherheit benötigen.
Die Maßen meiner Bewertungen basieren auf klaren Methoden und den neuesten Marktentwicklungen, jedoch werden spezifische bauplanungs- und beitragsrechtliche Aspekte sowie Informationen aus öffentlichen Registern nicht berücksichtigt.
Bitte senden Sie mir Ihre Anfrage mit einigen Eckdaten zum Objekt. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein Angebot.
Ich biete Verkehrswertgutachten für folgende Sachverhalte an:
Im Gutachten wird der Verkehrswert der Immobilie gemäß § 194 BauGB ermittelt. Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands erzielt werden kann.
Kurz gesagt handelt es sich um den wahrscheinlichsten Verkaufspreis im nächsten Verkaufsfall.
Ein Verkehrswertgutachten bezieht sich auf den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie und wird von einem Immobiliensachverständigen erstellt. Das Gutachten erläutert ausführlich alle wichtigen Wertfaktoren der Immobilie und beziffert den Marktwert. Durch meine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind meine Verkehrswertgutachten gerichtsfest und somit gesetzlich anerkannt.
Ein Verkehrswertgutachten wird benötigt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Finanzinstitute oder andere beteiligte Parteien eine verlässliche, objektive und rechtlich bindende Einschätzung des Immobilienwerts benötigen. Ein Vollgutachten umfasst in der Regel 40 bis 80 Seiten und stellt die umfassendste Form der Immobilienbewertung dar.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser gilt eine Abrechnung nach Honorar-Richtline für Immobilienbewertungen (HonRIb), mindestens jedoch 2.850 € brutto .
Besonderheiten:
• Mehrere Bewertungsstichtage: Soll der Verkehrswert für mehrere Stichtage ermittelt werden, entsteht ein größerer Mehraufwand. Daher wird in diesem Fall ein Aufschlag von 20 % des vereinbarten Gutachtenhonorars notwendig.
• Rechte und Belastungen am Grundstück: Wertrelevante Rechte und Belastungen erfordern besonderes Sachverständnis. Der Werteinfluss muss in der Regel getrennt von den üblichen Wertermittlungsverfahren ermittelt werden. Daher werden folgende Zuschläge erhoben:
Die vorgenannten Konditionen verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. und zzgl. Nebenkosten (z. B. Auslagen an Dritte zwecks Unterlagenbeschaffung, Fahrtkosten, Kosten für Porto und Telekommunikation sowie ggf. Mehrfachausfertigungen).
Sparen Sie bares Geld, indem Sie Ihre Immobilie richtig abschreiben!
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder für gewerbliche Zwecke nutzen, haben Sie die Möglichkeit, einen bestimmten Teil der Anschaffungskosten jedes Jahr von der Steuer abzusetzen. Dieser Prozess wird als Abschreibung bezeichnet, genauer gesagt als Absetzung für Abnutzung (AfA). Die Höhe der Abschreibung variiert je nach Baujahr und beträgt pauschal 2 % für Immobilien, die zwischen 1925 und 2022 gebaut wurden.
Für Immobilien bis zum Baujahr 1924 gilt ein Abschreibungssatz von 2,5 % pro Jahr, während Immobilien ab dem Baujahr 2023 mit 3 % pro Jahr abgeschrieben werden. Der Gesetzgeber geht von einer festen Nutzungsdauer für Immobilien aus, die 50, 40 oder 33 Jahre beträgt. Dies führt zu einer linearen Abschreibung.
Was viele Immobilieninvestoren und Kapitalanleger jedoch nicht wissen, ist, dass es im Steuerrecht die Möglichkeit gibt, eine kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen und somit eine schnellere und höhere Abschreibung zu erzielen. Damit eine kürzere Restnutzungsdauer vom Finanzamt anerkannt wird, ist ein Gutachten erforderlich, das gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer erbringt.
Meine Gutachten, die von mir als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger erstellt werden, erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Dadurch können Sie eine verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen und somit den prozentualen Abschreibungssatz erhöhen. Auf diese Weise können Sie jedes Jahr erhebliche Steuern sparen und den jährlichen Cashflow Ihrer Immobilie verbessern
Bitte senden Sie mir Ihre Anfrage mit einigen Eckdaten zum Objekt. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein Angebot.
Eine Immobilienbewertung ist der Prozess der Bestimmung des aktuellen Marktwerts/Verkehrswerts einer Immobilie basierend auf verschiedenen Faktoren wie Lage, Zustand, Größe und Markttrends.
Eine genaue Wertermittlung ist unter anderem wichtig für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, für Finanzierungen, Versicherungen und Steuerangelegenheiten, Erbauseinandersetzungen sowie zur Ermittlung des richtigen Mietpreises.
Der Marktwert und der Verkehrswert können als Synonym verwendet werden. Grundsätzlich ist damit gemeint, zu welchem Preis eine Immobilie im offenen Markt gehandelt werden könnte. Die genaue Definition regelt der §194BauGB.
Abhängig von der Komplexität der Immobilie und der Verfügbarkeit von Daten und dem gewählten Modell kann die Dauer variieren. Ich berate Sie gerne zu dem passenden Modell und der entsprechenden Bearbeitungszeit.
Eine professionelle Immobilienbewertung/Gutachtenerstellung berücksichtigt detaillierte und spezifische Faktoren sowie eine Vor-Ort-Besichtigung, während eine Online-Schätzung eher allgemeine Marktwerte nutzt und weniger präzise ist.
Sie können mich telefonisch, per E-Mail oder über mein Online-Formular kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren. Ich setze mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Ein seriöser Gutachter ist durch anerkannte und/oder bekannte Zertifizierungsstellen zertifiziert und hat eine fundierte Ausbildung sowie Erfahrung in der Immobilienbewertung. Er ist neutral und unabhängig.
Ja, eine professionelle Immobilienbewertung kann bei Erbschaftsangelegenheiten, Scheidungen oder anderen rechtlichen Auseinandersetzungen als objektive Bewertungsgrundlage dienen.
Ich verwende verschiedene Methoden, darunter das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren, um den präzisesten Marktwert zu ermitteln. Welches Verfahren Anwendung findet, hängt von der Objektart und den zur Verfügung stehenden Daten ab.
Unterschiedliche Verfahren berücksichtigen verschiedene Aspekte und Parameter einer Immobilie, um eine möglichst präzise und objektive Bewertung zu gewährleisten. Je nach Art der Immobilie, deren Nutzung, der zur Verfügung stehenden Daten und Marktsituation können unterschiedliche Verfahren geeigneter sein.
Ein Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium, das zur Ermittlung und Überwachung von Grundstückswerten eingerichtet wird. Diese Ausschüsse gibt es auf kommunaler oder regionaler Ebene und sie führen u.a. die Kaufpreissammlungen.
Das Vergleichswertverfahren basiert auf dem Vergleich der zu bewertende Immobilie mit ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten in derselben Region. Es wird für Eigentumswohnungen, 1-2 Familienhäuser und Grundstücke (Bodenwert) verwendet. Dabei werden die Verkaufspreise (nicht Angebotspreise) vergleichbarer Objekte herangezogen und mittels Umrechnungskoeffizienten und Indexreihen auf das Bewertungsobjekt angepasst. Wenn die Datenlage ausreichend gut ist, können aber auch Einfamilienhäuser und Baugrundstücke mit diesem Verfahren bewertet werden.
Vergleichspreise sind die Verkaufspreise von Immobilien, die hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung und Zustand der zu bewertenden Immobilie vergleichbar sind. Die vorliegenden Vergleichspreise müssen zusätzlich auf das Bewertungsobjekt angepasst werden können. Wichtig ist, dass es sich um tatsächliche Verkaufspreise, nicht Angebotspreise handelt.
Vergleichsfaktoren sind spezifische Merkmale der Immobilie wie Lage, Baujahr, Größe, Zustand, Ausstattung und vieles Weitere, die bei der Bewertung berücksichtigt und angepasst werden.
Eine Kaufpreissammlung ist eine Sammlung von Daten über Immobilienverkäufe, die von Gutachterausschüssen geführt wird. Sie dient der Markttransparenz und der Wertermittlung.
Das Sachwertverfahren bewertet eine Immobilie basierend auf den Kosten für die Herstellung oder Wiederherstellung des Gebäudes abzüglich der Abnutzung. Es wird häufig bei selbstgenutzten Immobilien, wie Einfamilienhäuser angewendet, bei denen zum Beispiel der Ertragswert weniger relevant ist, oder nicht ausreichend viele Vergleichspreise vorliegen.
Der Sachwertfaktor ist ein Marktfaktor, der den ermittelten Sachwert an die aktuellen Marktverhältnisse anpasst.
Normalherstellungskosten (NHK) sind standardisierte Baukosten, die zur Ermittlung des Sachwerts herangezogen werden. Sie berücksichtigen durchschnittliche Baukosten für vergleichbare Gebäude.
Das Ertragswertverfahren berechnet den Wert einer Immobilie basierend auf den zukünftigen Erträgen, die sie generieren kann. Es wird vor allem für Renditeobjekte wie Mietshäuser, Bürogebäude oder Gewerbeimmobilien verwendet.
Der Liegenschaftszinssatz übernimmt im Ertragswertverfahren die Funktion der Marktanpassung im Ertragswertverfahren. Durch ihn werden die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt erfasst. Der Liegenschaftszins ist von geeigneten Kaufpreisen abgeleitet.
Der Rohertrag umfasst alle marktüblich erzielbaren Erträge (Mieten/Pachten) aus dem Bewertungsobjekt.
Setzen Sie auf zertifizierte Expertise, regionale Marktkenntnis und fundierte Analysen.
Kontaktieren Sie mich jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch!
Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Immobilienbewertung.
Möchten Sie eine fundierte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie, ohne sich durch umfangreiche rechtliche Formalitäten kämpfen zu müssen? Das Kurzgutachten ist hierfür die perfekte Lösung! Es bietet Ihnen eine präzise Wertermittlung Ihrer Immobilie in einem kompakten, gut strukturierten Format – ideal für alle, die schnell Klarheit benötigen.
Warum ein Kurzgutachten?
– Effizienz: Mit einer Bearbeitungszeit von nur 2-4 Wochen nach Vorlage aller Unterlagen sind Sie im Handumdrehen informiert. Perfekt für schnelle Entscheidungen oder bevorstehende Verkäufe.
– Klarheit: Auf 20-40 Seiten erhalten Sie eine übersichtliche und verständliche Darstellung des Immobilienwerts, ohne unwichtige rechtliche Details.
– Vertraulichkeit: Ihr Gutachten wird Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt, sodass Sie jederzeit und überall darauf zugreifen können. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine gebundene Version für Ihre Unterlagen.
Was beinhaltet das Kurzgutachten?
Während Ihr Kurzgutachten eine umfassende Einschätzung des Immobilienwerts liefert, müssen Sie beachten, dass es keine rechtliche Bindung für Dritte bietet, wie Gerichte oder Finanzämter. Bitte ziehen Sie ein vollständiges Verkehrswertgutachten in Erwägung, wenn Sie rechtliche Sicherheit benötigen.
Die Maßen meiner Bewertungen basieren auf klaren Methoden und den neuesten Marktentwicklungen, jedoch werden spezifische bauplanungs- und beitragsrechtliche Aspekte sowie Informationen aus öffentlichen Registern nicht berücksichtigt.
Bitte senden Sie mir Ihre Anfrage mit einigen Eckdaten zum Objekt. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein Angebot.
Ich biete Verkehrswertgutachten für folgende Sachverhalte an:
Im Gutachten wird der Verkehrswert der Immobilie gemäß § 194 BauGB ermittelt. Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands erzielt werden kann.
Kurz gesagt handelt es sich um den wahrscheinlichsten Verkaufspreis im nächsten Verkaufsfall.
Ein Verkehrswertgutachten bezieht sich auf den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie und wird von einem Immobiliensachverständigen erstellt. Das Gutachten erläutert ausführlich alle wichtigen Wertfaktoren der Immobilie und beziffert den Marktwert. Durch meine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind meine Verkehrswertgutachten gerichtsfest und somit von Finanzämtern und Gerichten gesetzlich anerkannt.
Ein Verkehrswertgutachten wird benötigt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Finanzinstitute oder andere beteiligte Parteien eine verlässliche, objektive und rechtlich bindende Einschätzung des Immobilienwerts benötigen. Ein Vollgutachten umfasst in der Regel 40 bis 80 Seiten und stellt die umfassendste Form der Immobilienbewertung dar.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser gilt eine Abrechnung nach Honorar-Richtline für Immobilienbewertungen (HonRIb), mindestens jedoch 2.850 € brutto .
Besonderheiten:
• Mehrere Bewertungsstichtage: Soll der Verkehrswert für mehrere Stichtage ermittelt werden, entsteht ein größerer Mehraufwand. Daher wird in diesem Fall ein Aufschlag von 20 % des vereinbarten Gutachtenhonorars notwendig.
• Rechte und Belastungen am Grundstück: Wertrelevante Rechte und Belastungen erfordern besonderes Sachverständnis. Der Werteinfluss muss in der Regel getrennt von den üblichen Wertermittlungsverfahren ermittelt werden. Daher werden folgende Zuschläge erhoben:
Die vorgenannten Konditionen verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. und zzgl. Nebenkosten
(z. B. Auslagen an Dritte zwecks Unterlagenbeschaffung, Fahrtkosten, Kosten für Porto und Telekommunikation sowie ggf. Mehrfachausfertigungen).
Sparen Sie bares Geld, indem Sie Ihre Immobilie richtig abschreiben!
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder für gewerbliche Zwecke nutzen, haben Sie die Möglichkeit, einen bestimmten Teil der Anschaffungskosten jedes Jahr von der Steuer abzusetzen. Dieser Prozess wird als Abschreibung bezeichnet, genauer gesagt als Absetzung für Abnutzung (AfA). Die Höhe der Abschreibung variiert je nach Baujahr und beträgt pauschal 2 % für Immobilien, die zwischen 1925 und 2022 gebaut wurden.
Für Immobilien bis zum Baujahr 1924 gilt ein Abschreibungssatz von 2,5 % pro Jahr, während Immobilien ab dem Baujahr 2023 mit 3 % pro Jahr abgeschrieben werden. Der Gesetzgeber geht von einer festen Nutzungsdauer für Immobilien aus, die 50, 40 oder 33 Jahre beträgt. Dies führt zu einer linearen Abschreibung.
Was viele Immobilieninvestoren und Kapitalanleger jedoch nicht wissen, ist, dass es im Steuerrecht die Möglichkeit gibt, eine kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen und somit eine schnellere und höhere Abschreibung zu erzielen. Damit eine kürzere Restnutzungsdauer vom Finanzamt anerkannt wird, ist ein Gutachten erforderlich, das gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer erbringt.
Meine Gutachten, die von mir als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger erstellt werden, erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Dadurch können Sie eine verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen und somit den prozentualen Abschreibungssatz erhöhen. Auf diese Weise können Sie jedes Jahr erhebliche Steuern sparen und den jährlichen Cashflow Ihrer Immobilie verbessern
Bitte senden Sie mir Ihre Anfrage mit einigen Eckdaten zum Objekt. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein Angebot.
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